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Ein Text von Klaus Jans aus dem Jahr 2023


KURZPROSA-SATIRE


Die Rollladenverordnung
-- Oh ... Welt bürokratischer Tücken --


 

        von Klaus Jans

Die Rollladen müssen generell abends um 23 Uhr geschlossen werden und auch vollkommen geschlossen sein.


Der Plural "Rollläden" mit ä ist sonstamtlich zwar auch gültig, wird aber dennoch gar nicht gern gesehen. Merken Sie sich das! Wir schreiben "Rollladen" mit a als den wahren und einzig ordentlichen Plural des Wortes. Im Kontakt mit der Rollladenoberbehörde "Rolllz" werden nur Schreiben bearbeitet, die stets den Plural mit "a" ausweisen.


Rollladen aus Holz müssen bereits um 22 Uhr geschlossen werden. Der Schließvorgang muss spätestens (kurz als "spätens" im Rollladenschriftverkehr) um 22:03 Uhr MESZ (im Winter gilt weiterhin MESZ, allerdings nur für Rollladen, nicht für Garagentore) beendet sein.


Geschlossene Rollladen gelten nur dann als geschlossen, wenn sie "ritzenfrei" verschlossen sind. Sind noch Ritzen zwischen den Lamellen erkennbar, ist die Rolllade offiziell als "kaumgeschlossen" zu verorten. (Rollladen, die aus technischen Gründen oder wegen Mängeln nicht sauber schließen, bekommen die gebührenpflichtige "Techno-Mangel-Sonstwie-Mängelplakette".)


Rollladen, die eine Breite von 2 Metern überschreiten, müssen aber bereits um 21:30 Uhr geschlossen werden. (Dazu ist außerdem ein Vorschließ-Protokoll-Buch anzulegen.)

Rollladen, die aus dem Pazifikraum importiert wurden, müssen vor dem zweiten Schließen noch einmal erneut durchgeprüft werden. (Nehmen Sie dazu nur die Prüfzarge RS 300, nicht die RS 400! Verwenden Sie dazu außerdem die besondere Protokollvorlage 47-PP. Digital als 47-PP-didi.)

Rollladen, die sich nicht schließen lassen, dürfen eine Nacht geöffnet bleiben. Allerdings ausschließlich unter Anbringung des entsprechenden (rotgrauen) "Nachtöffnung"-Warnschildes an der Fensterscheibe. (HINWEIS: Eventuell vorhandene Bücher von George Orwell sollen dann nicht mehr im entsprechenden Zimmer bzw. Raum sichtbar sein. Sie müssten also dann für die betreffenden Nächte enträumt werden.)


Blieb eine Rolllade eine Nacht unverschlossen, muss binnen 5 Stunden nach 6 Uhr der Rollladen-Bescheinigungs-Dienst RBD angerufen werden. (Das Fenster darf aber nicht mit Stoff oder anderweitig verschleiert werden! Achten Sie darauf!)


Rollladen aus Metall dürfen beim Schließen die 82 Dezibel nicht überschreiten, beim Öffnen nicht die 79 Dezibel. Das Jahres-Messergebnis der Rollladenprüfbehörde (RPB) muss an der Rollladenkante durch den staatlich anerkannten Klein-Aufkleber "Wieso", 5 cm mal 2 cm, ausgewiesen sein.

Rollladen, die sich an Einfamilienhäusern befinden, dürfen auch nachts nicht mehr geöffnet werden. Erst morgens ab 6 Uhr wieder ist ein Öffnen, also manuelles Hochziehen, zulässig. Ansonsten bleiben die Rollladen über die gesamte Nacht geschlossen.


Elektrische Rollladenheber und sonstige maschinenähnliche Einbauten bekommen keine Sonderregelungen. (Ausnahme: Diese weisen beim Öffnen und Schließen Geräusche von unter 64 Dezibel auf! Dazu wird aber das grüngelbliche Dezibel-Nachweis-Dokument RZ 40932 samt Prüfstempel vom BLORZ verlangt.)


Rollladen, die von Rentnern bedient werden, müssen eine spezielle "Rentnersicherung" haben, die vor dem Runterfallen beim Hochziehvorgang schützt. Von außen muss die Existenz der "Rentnersicherung" durch einen orangefarbenen Kreis (Rollladen-Aufkleber 323!) erkennbar sein. Dieser Aufkleber befindet sich üblicherweise 5 Zentimeter rechts neben der Rolllade auf einer Höhe von 1,12 Metern. (Ausnahme: Das Haus ist kleiner als 1,12 Meter.)


Menschen, die unter Atemnot leiden, dürfen einmal pro Nacht 5 Minuten eine "Leichtöffnung" durchführen, sodass die Ritzen zu sehen sind und Luft erahnbar wird. Diese Leichtöffnung kann aber nur mit dem Atem-ZUG-Dokument "Rolllo" erlangt werden. Die Antragsfrist ist jeweils 14 Monate vor dem 16ten des aktuellen Monats, in welchem die Atemprobleme auftraten.


Rollladen, die sich immer noch (eingebaut) in Abbruchhäusern befinden, sind binnen drei Monaten nach dem Abbruchedikt auszubauen. (Abbruchedikte von vor 1967 sind außerdem bis zum 29. Mai des jeweiligen Jahres in die digitale Version PZ-F-U-998-K umzuwandeln.)

Rollladen, die quietschen, führen für die Besitzer zu drei Punkten in Glücksburg ("Zentrale Rollladenkartei des Bundes", ZeRoKaBu), die Mieter/innen bekommen zusätzlich jeweils auch noch zwei extrakleinfaserige Sonder-Punkte in der Miez-Kartei. Ab 24 Punkten droht ein Zwangs-Rollladenausbau für drei Jahre, beim nächsten Vergehen sogar für 12 Jahre. Der Ausbau wird immer vom Besitzer des Objekts und/oder vom Mieter desselben bezahlt.


Uneinsichtige "Rolller" (mit 3 L!, Sonderwort!) müssen mit lebenslangem Rollladenentzug rechnen. (Fragen Sie dazu die Rollladenkontaktbeamten!)


Rollladen, die mit 2 l als Rolladen geschrieben werden, entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtschreibung und werden für drei Wochen gesperrt (... bis die Schreibung geändert wurde und der "Schreibbeauftragte" der verantwortlichen Rollladen-Gemeinde das bestätigt hat).

Rollladen, die umgangsprachlich als "Rouladen" bezeichnet wurden, unterliegen einem Verzehrverbot. (Das gilt selbst dann, wenn sie in einem 5-Sterne-Restaurant aufgetischt werden.)

Rollladen, die unter 80 cm breit sind, dürfen in Deutschrolllandien überhaupt nicht eingebaut werden. Sie unterliegen einer "ewigen Einbausperre". Bei Zuwiderhandeln muss mit einer Geldbuße von mindestens 1000 Euro (und einer videoaufgezeichneten Nacht mit 2 Rollladen als einer Bettdecke) gerechnet werden.

Rollladen, die an amtlich anerkannten Verbrechertreffpunkten angebracht sind, unterliegen keinerlei Rollladenschutz und müssen aus polizeilicher Sicht als "nicht existent" angesehen werden.

Rollladen, die über einen Zeitraum von 11 Tagen nicht mehr geöffnet werden, gelten amtlich als "dauerverschlossen" und sind ein Fall für den Rollladenschreddermeisterfachbetrieb. Es dürfen aber nur anerkannte Rolladenschreddermeisterfachbetriebe aktiv werden. (Bitte rufen Sie gerne an, wenn Sie so etwas entdeckt haben. Unser Denunziationsfachberaterteam wird sich Ihnen annehmen. Telefon 0911677-8887-900-HALTUNG.)

Rollladen, die keiner kennt, gelten als "unfair" und werden von der Öffentlichkeit geächtet.

Geächtete Rollladen dürfen aber nicht in andere Bauobjekte eingebaut werden. Auch nicht in Tiny Houses oder Notschlafplätze von Obdachlosen, z. B. unter einer Autobahnbrücke. Auch nicht in Campingzelte im Großraum Dinslaken.

Rollladen, die weinen, machen sich lächerlich.

Rollladen, die nur sonntags verschlossen werden, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Deren Besitzer im Übrigen auch. Generell gilt die Schließpflicht, und das bedeutet: jeden Tag. Ausnahmen liegen bei Krankheit vor, dann aber muss der "Kranken-K-Nachweis" 14 Tage vorher im Internet auf der Homepage www.rollladen-krankheit-die-vermeldung.de angekündigt werden. (Kranke, die ihre Krankheiten nicht ankündigen, gelten weiterhin als gesund.)

Wenn eine Rolllade sich weigert, morgens um 6 Uhr hochgezogen zu werden, bekommt sie die behördliche Duldung von einer Stunde bis 7 Uhr (SMS-Bestätigung nicht vergessen!), muss aber an diesem Tag als eine Art von "Ahndung" bereits um 20 Uhr hinuntergelassen werden. (Rollladen selbst können nicht verhaftet werden, immer aber die Betreiber.)

Die Bewohner von amtlich anerkannten 20-Uhr-Rollladen-Objekten dürfen allerdings kein Licht anmachen, bis 23 Uhr. (Das ist durch YouTube-Videos nachzuweisen. Bitte schicken Sie Freunde oder Verwandte vor das Haus und lassen diese entsprechend filmen.)

Generell gilt, wie schon erwähnt: Ab 23 Uhr sollten alle Rollladen in Deutschrollladien verschlossen sein, Ausnahmen gelten nur für Krankenhäuser, allerdings auch nur orthopädische Krankenhäuser der Gefahrenstufe III. (Bitte checken Sie dazu den Gefahrenstufen-Einstufer, indem Sie bei Instagram ein Foto des entsprechenden Krankenhauses posten. Für die Herzchirurgie gelten im Übrigen keine Ausnahmen! Entsprechende Flugblätter sind Fälschungen!)

Wer Rollladen "aus Versehen" schon zehn Minuten früher schließt, muss damit rechnen, zu einem Rollladen-Zeitgut-Schließungskurs eingeladen zu werden, auf eigene Kosten. Den dann notwendigen "Rollladen-Führerschein" wird man/frau erst nach mindestens 12 Kursabenden erhalten können. Sollte jemand durch die Abschlussprüfung fallen, müssen die Rollladen durch Fensterläden ersetzt werden, in dem betreffenden Haus.

Wenn eine Rolllade klemmt, darf diese nur von einem staatlich geprüften "Entklemmer" bzw. einer staatlichen geprüften "Entklemmerin" gelockert werden. Sollten andere sachfremde Personen damit beauftragt werden, gibt es eine zweiwöchige Klemmsperre, in welcher die Rollladen dauerhaft unten sein müssen. Zugleich ist auf einer Lamelle dieser Rolllade selbst das entsprechende Warnschild "AH 765 FR" anzubringen. (In diesem Fall mit Schrauben, nicht mit Kleber!)


Rollladen-Warnschild-Kleber und Rollladen-Warnschild-Schrauben dürfen nur in zugelassenen Fachgeschäften mit dem Abkürzungs-Vermerk "zugel." eingekauft werden, der Vermerk "zugelas." ist hier nicht gültig.


Wenn jemand diese Rollladen-Verordnung liest, ohne sie wirklich, aufrichtig und innerlich verstanden zu haben, wird er oder sie einer Gehirnspreizung zugeführt. Dazu haben wir die entsprechende Behörde unter Leitung von Prof. Dr. Annette Spreiz in Silchrode.         
    Nehmen Sie dann dorthin Kontakt auf. Wir haben den Kontakt-Aufnehmer "L&/ kk" entwickelt, der Sie sicher durch den Kontaktprozess begleiten wird. (Allerdings muss für diesen Fall zuvor, auch tagsüber, die Rolllade geschlossen werden, dazu haben wir ein Sonderwarnschild erarbeitet, welches Sie sich bei "Rolllade, nur Du!" gratis downloaden können.)


Bitte bringen Sie Cannabis nicht mit Rollladen in Kontakt, das schadet allen. Danke! Sie können Cannabispflanzen aber im Schredder abgefackelter Rollladen gedeihen lassen. 3 Pflanzen pro eingetragener Rolllade. Mehr nicht. Das Rauch-Aroma soll nach Auskunft von Fachmenschen plastiziös-herb sein.


Insgesamt gilt: Halten Sie Ihre Rollladen in Ehren. Besitzer von Platin-Rollladen dürfen immer zum 19.9. eines Jahres am Rollladen-Hoch-Runter-Wettbewerb teilnehmen. Dazu haben wir extra den Antragsvorgang "Rollla Rollla Huhhh!" eingeführt, der nach der Bestätigung durch die ZeRoKaBu Ende des Monats August freigeschaltet sein sollte. Bitte bewerben Sie sich immer nur mit einer Rolllade pro Haushalt. Südfenster (Ausnahme: Kölner Dom) werden bevorzugt, bei Gewerbetrieben und Supermärkten hingegen Ostfenster.


Diese Verordnung gilt, weil sie gültig ist. Sie setzt das Rollladen-Gesetz vom 12.4.1982 allerdings nicht vollständig außer Kraft. Bei Überlappungen gilt immer das Gesetz, bei Überrollungen gilt allerdings diese Verordnung hier.


Zusatz: Die Garagentorverordnung gilt weiterhin.


-- gez. Irmhard Bresslinger-Broese, Rollladenobermeisterführerin der Innungs-Gaststätte "Röllchen".


Gelchingen am Suhl, 17.8.2023, Deutschrolllandien alias Deutschrollladien. (Beide Länder gelten!)



LASST 1000 ROLLLADEN BLÜHEN !!!



||| ::: Dieses Dokument wurde im Rahmen der EU-AO-Entbürokratisierungsrichtlinie "Wollen ist Willen als Wallen" ohne Paragrafenzeichen hergestellt. ::: |||





Urfassung: Klaus Jans, 17.8.2023, Donnerstag.

::: Ein Text von Klaus Jans.

Dieser Text wurde am 17.8.2023 erstellt und als diese WEBPAGE hier online gestellt, K. J.




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